Wertermittlungs-Anfragen

Qualität nach höchsten Standards

Professionelles Gutachten nach Ihren Bedürfnissen

Unsere Gutachten werden gemäß den Vorschriften der ImmoWertV sowie unter Berücksichtigung der Sachverständigenordnung der IHK erstellt. Dabei orientieren wir uns an den Anforderungen des Normativen Dokuments und den Allgemeinen Anforderungen an Gutachten.

Um Ihnen die Vorbereitung zu erleichtern, stellen wir die benötigten Unterlagen für den Download bereit:

Beratung und Angebotserstellung

Möchten Sie wissen, ob und wann wir Ihre Immobilie bewerten können? 

Kontaktieren Sie uns unter 0221 740 94 64. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Zweck und Gegenstand sowie der passenden Gutachtenart. Gemeinsam klären wir, welche Unterlagen Sie zur Verfügung stellen können, und vereinbaren den Termin zur Objektbesichtigung.

Im Anschluss erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot. Unsere marktgerechten Verkehrswertgutachten sind gerichtsfeste, unabhängige und neutrale Dokumente – eine Qualität, die besonders bei Scheidungen, Erbauseinandersetzungen und bei der Vorlage beim Finanzamt entscheidend ist.

Gutachterkosten als Nachlassverbindlichkeit

Wenn Sie das Gutachten im Rahmen einer Erbauseinandersetzung oder als Nachweis des geringeren gemeinen Wertes zur Vorlage beim Finanzamt benötigen, kann das Honorar für das Gutachten unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden.

Das Urteil des BFH vom 09.12.2009 (AZ II R 37/08) bestätigt, dass die im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung anfallenden Kosten – darunter Bewertungen des Immobilienbesitzes, Notar- und Gerichtskosten sowie Anwaltskosten – als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftssteuer abgezogen werden können. Dieses Recht wurde durch eine aktuelle Entscheidung erneut bekräftigt!